Der Ablauf - Einlagen für Sicherheitsschuhe

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Der Ablauf

Im Falle des Kostenträgers "Deutsche Rentenversicherung"
bzw. "Agentur für Arbeit"

Als erstes gehen Sie zu einem Facharzt für Orthopädie.
Sollte eine Indikation für Einlagen vorliegen, wird Ihr Arzt ein Formular ausfüllen.
Entweder für den Kostenträger
"Deutsche Rentenversicherung"
(ab dem 15. Jahr als Beitragszalhler bei der Deutschen Rentenversicherung)
oder aber für die
"Agentur für Arbeit"
(sollten Sie weniger wie 15 Jahre Beitragtragsjahre haben).




Der Arbeitgeber bzw. der Sicherheitsbeauftragte füllt Ihnen die sogenannte "Notwendigkeitsbescheinigung" aus.
Dies ist erforderlich um dem Sachbearbeiter klar zu signalisieren, dass Sie an Ihrem Arbeitsplatz Arbeitssicherheitsschuhe tragen müssen.

Des weiteren sind zwei weitere Formulare notwendig um erfolgreich den Antrag stellen zu können. Hierbei handelt es sich um das Formular G 100 und G 130
(bei der "Deutschen Rentenversicherung")
Wenn Sie mit der Erstellung dieser Formulare haben, können Sie sich bei der Deutschen Renterversicherung helfen lassen.

Sollte in Ihrem Fall als Kostenträger  die "Agentur für Arbeit" zuständig sein, sollten Sie sich dort den
entsprechenden Antrag besorgen.
Ebenso erforderlich ist, neben der Notwendigkeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers,
die fachärztlichen Verordnung.  

Wenn diese Formulare vollständig ausgefüllt und mit den entsprechenden Unterschriften versehen sind,
können Sie zum Anmessen zu uns kommen.
Einen Termin hierfür benötigen Sie nicht.

Wir sind für Sie
Montag bis Freitag von
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
und von
13. 30 Uhr bis 18.00 Uhr
erreichbar.
Mit einer Ausnahme,
am Mittwoch ist unser Geschäft am Nachmittag geschlossen.
Dafür können wir Ihnen noch den Samstag anbieten.
Dort sind wir von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr anwesend.


Nachdem wir die Einlagen angemessen haben und wir uns über Ihre Probleme bzw. Beschwerden unterhalten haben,
erstellen wir einen Kostenvoranschlag.
Zusammen mit Ihren ausgefüllten Unterlagen (die wir bereits weiter oben beschrieben haben) versenden wir für Sie diese Unterlagen an den entsprechenden Kostenträger, oder geben Ihnen den Kostenvoranschlag und den Scann-Ausdruck mit und Sie reichen die Unterlagen ein.
Zu beachten ist hierbei, dass in jedem Fall die Unterlagen vollständig sind.
Sollten diese Unterlagen nicht vollständig sein, bedeutet dies natürlich keinen "Beinbruch" allerdings werden die fehlenden Unterlagen vom Kostenträger nachgefordert.
Allerdings verlängert sich logischerweise die Bearbeitungszeit.

Nach Sichtung und Prüfung der Unterlagen bzw. Ihres Antrages, erhalten Sie wenn der Sachbearbeiter eine Genehmigung erteilt, diese in schriftlicher Form.
Sollten Sie diese erhalten, setzten Sie sich dann bitte zeitnah mit uns in Verbindung, denn wir erhalten in der Regel keine Genehmigung vom Kostenträger.

Ebenso benötigen wir Ihre Sicherheitsschuhe, oder zumindest den Marken- und Modellnamen (bzw. die Modellnummer)
und die Schuhgröße.
Auf dieser Grundlage fertigen wir dann Ihre Einlagen aus den vom Schuhhersteller zugelassenen Materialien.
In der Regel fertigen wir diese binnen einer Arbeitswoche.




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