Einlagen für Sicherheits-
schuhe nach BGR 191

Haben Sie Fußprobleme und tragen Einlagen?

Wenn ja, dann haben Sie folgendes Problem bzw. müssen folgende Anforderungen beachten:

 

Das Problem mit der BGR

Der Sachverhalt:

Viele Menschen haben Rücken- oder Fußbeschwerden.

Deshalb gehen sie zum Arzt und lassen sich ein Paar individuell gefertigte Einlagen verordnen, welche sie dann in ihre Schuhe legen.

Sofern es sich dabei um "normale" Schuhe handelt, also keine "genormten" Schuhe wie das nun mal bei sogenannten Sicherheitsschuhen der Fall ist, ergibt sich daraus kein Problem.

Sollten Sie aber zu dem Personenkreis gehören, die laut Ihrer BG am Arbeitsplatz Sicherheitsschuhe tragen müssen, gibt es zwei "Reibungspunkte":

 

Problem Nr.1:   Die Norm                              

Die Berufsgenossenschaftliche Regelung „DGUV REGEL 112-191 (BGR 191) für das Tragen von Sicherheitsschuhen besagt, dass grundsätzlich in Sicherheitsschuhe keine Einlagen oder Einlegesohlen getragen werden dürfen. 

Denn dadurch werden die Trageeigenschaften der Schuhe verändert.

Dies hat zur Folge, dass die Norm erlischt und ggf. bei einem Betriebsunfall der Verlust Ihres  Versicherungsschutzes droht!

Problem Nr. 2: Der Kostenträger

Wenn Einlagen in den Sicherheitsschuh gelegt werden, zählen diese zur persönlichen Schutzausrüstung und ist somit keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse ist somit ausgeschlossen!

 

Was können Sie demnach tun, wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für die Einlagen nicht übernimmt und Sie ohnehin normale Einlagen nicht in Ihren Sicherheitsschuhen tragen dürfen?

 

 

 

 

Die Lösung

 

Die Lösung des ersten Problems:

Das erste Problem wurde von diversen Sicherheitsschuh-Hersteller gelöst indem Sicherheitsschuhe entwickelt wurden, in denen Einlagen getragen werden dürfen.

Allerdings nicht x-beliebige Einlagen, sondern Einlagen die aus Materialien gefertigt werden, die für die jeweilige Schuhmarke/Schuhtyp  zugelassen sind.

Dies erfolgte jeweils durch eine Einzelprüfung der Einlage mit den Sicherheitsschuhen. Also jedes Schuhmodell wurde mit der entsprechenden Einlagen geprüft.

Somit müssen wir als Hersteller dieser baumustergeprüften und zertifizierten Einlagen, zunächst einmal ermitteln, welches Material und welche Arbeitsanweisung für den jeweiligen Schuhhersteller bzw. den Schuhtyp im Sinne der BG-Regel geeignet ist.

Erst dann können wir entsprechend den Vorgaben die Einlagen herstellen.

Die Einlagen werden nach wie vor individuell nach Ihren Fußmaßen, Beschwerden und Ihrem persönlichem Problemen hergestellt.

Nur eben nicht mit den herkömmlichen Materialien wie Sie in Ihren Alltagsschuhen finden, sondern mit baumustergeprüften Materialien.

Die Lösung des zweiten Problems

Die persönliche Schutzausrüstung fällt in den Aufgabenbereich des Arbeitgebers. Somit müsste der Arbeitgeber für die Kostenübernahme dieser Einlagen "herhalten". Da aber für den Arbeitgeber somit Mehrkosten gegenüber einem Arbeitnehmer der keine Einlagen trägt entstehen, übernehmen diese Aufwendungen folgende Kostenträger komplett ohne weitere Zuzahlungen seitens des Einlagenträgers noch dessen Arbeitgeber:

  • Die zuständigen Berufsgenossenschaft (sollte ein Betriebsunfall/Wegeunfall das Tragen der Einlagen „verursacht“ haben)
     
  • Die Agentur für Arbeit (wenn Sie noch keine 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und kein „Fall“ im Sinne der BG vorliegt)
     
  • Die Deutsche Rentenversicherung (sofern mindestens 15 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung einbezahlt wurden und kein „Fall“ im Sinne der BG vorliegt).

     

 

 

Notwendige Unterlagen und Ablauf

Sollte der Antrag für die Rentenversicherung sein, dann benötigen Sie folgende Unterlagen:

Die Formulare:

G100 und G133 (das sind "Ihre" persönlichen Formulare)

G134 Notwendigkeitsbescheinigung (Arbeitgeber-Formular)

REHA0205 (Arztformular - Facharzt für Orthopädie)

Diese erhalten Sie entweder bei uns im Haus, oder aber Sie laden sich die notwendigen Formulare von der Webseite der Deutschen Rentenversicherung herunter.

Dies ist bei der erstmaligen Beantragung notwendig!

Sollte es sich um eine Folgeversorgung handeln genügt eine ärztliche Verordnung und das Formular G135.

Wenn Sie nun alle Formulare vollständig ausgefüllt haben, müssen wir noch einen Kostenvoranschlag hinzufügen.

Diesen können wir zeitnah erstellen, wenn Sie zum Anmessen bei uns im Hause sind.

Einen Termin benötigen Sie bei uns nicht.

 Sollte bei Ihnen die "Agentur für Arbeit" zuständig sein, sollten Sie sich dort  den entsprechenden Antrag besorgen. Ebenso erforderlich ist, die Notwendigkeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers und eine fachärztlichen Verordnung.

Nachdem Ihr Antrag genehmigt ist, kommen Sie dann mit der Genehmigung und Ihren Sicherheitsschuhen bei uns vorbei und wir fertigen dann binnen einer Woche die Maßeinagen für Ihre Sicherheitsschuhe an.

 

Über uns

Exzellente Lösungen für Ihre Füße

Gesund zu Fuß im Alltag, bei der Arbeit und beim Sport!

Die Herstellung und Anpassung von Einlagen für Alltags-, Arbeits- und Sportschuhen ist das Spezialgebiet unseres Unternehmens Waldmann Orthopädie-Schuhtechnik. Hierfür verwenden wir technisch präzise Anmessverfahren als Grundlage für eine gelungene Versorgung.

Wir verbinden traditionelles Handwerk mit High-Tech des 21. Jahrhunderts. Bereits 1924 gegründet, wird das Unternehmen im Zentrum von Künzelsau bereits in dritter Generation geführt. Gesundheit und Vitalität sind wichtige persönliche Güter des Menschen und dazu gehören unverzichtbar gesunde Füße.  Damit Sie auf einem gesunden Fundament im wahrsten Sinne des Wortes durchs Leben gehen, geben wir jeden Tag unser Bestes.


 

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Schuhtechnik GmbH
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