Einlagen für Sicherheitsschuhe

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Tragen Sie Sicherheitschuhe? Haben Sie Fußbeschwerden?

Legen Sie Ihre "normalen" Einlagen in Ihre Sicherheitsschuhe?

Wenn ja dann sehen Sie sich folgenden Film an bzw. lesen die folgenden Zeilen.







Viele Menschen haben Rücken- oder Fußbeschwerden.
Deshalb gehen sie zum Arzt und lassen sich ein Paar individuell gefertigten Einlagen verordnen,
welche sie dann in ihre Schuhe legen.
Sofern es sich dabei um "normale" Schuhe handelt,  also keine "genormten" Schuhe wie das nun mal bei sogenannten
Sicherheitsschuhen der Fall ist, ergibt sich darauf aus kein Problem.
Sollten Sie aber zu dem Personenkreis gehören, die laut Ihrer BG am Arbeitsplatz Sicherheitsschuhe tragen müssen,
ergeben sich daraus zwei Probleme.
Diese Probleme werden nachfolgend erörtert und deren Lösung aufgezeigt.
Einlagen für Sicherheitsschuhe S1-S3

Die Berufsgenossenschaftliche Regelung „DGUV REGEL 112-191 (BGR 191) für das Tragen von Sicherheitsschuhen besagt,
dass in Sicherheitsschuhe keine Einlagen oder Einlegesohlen getragen werden dürfen.
Denn durch die Einlagen können die baumustergeprüften und genormten Eigenschaften der Sicherheitsschuhe beeinflusst werden wie z.B.


• Antistatik
• Energieaufnahmevermögen (Dämpfung)




Die Konsequenz aus der DGUV-Regel ist,  
dass die Zertifizierung (Baumusterprüfung) Ihrer Sicherheitsschuhe erlischt und somit der Verlust Ihres Versicherungsschutzes droht!

Problem Nr. 1:
Laut der DGUV-Regel 112-191,
Dürfen keine Einlagen  in Sicherheitsschuhe getragen werden!









Der Kostenträger:

Wenn eine Einlage in den Sicherheitsschuh gelegt wird,
zählen diese zur persönlichen Schutzausrüstung und ist somit keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Problem Nr. 2
Die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse ist ausgeschlossen!

Was können Sie demnach tun, wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für die Einlagen nicht übernimmt und Sie ohnehin normale Einlagen nicht in Ihren Sicherheitsschuhen tragen dürfen?






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